Allgemeines zur Schlittschuhbahnordnung Das Übertreten der Absperrungen und Betreten des Flugplatzgeländes führt zu Strafrecht. Diese Schlittschuhbahnordnung soll Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit in der Sportstätte gewährleisten. Es gelten die AGB, die im ATC für Jedermann aushängen. Diese Schlittschuhbahnordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Zutritt zur Anlage und/oder Kauf der Karte, erkennt der Besucher die Bestimmungen der Ordnung und die auf sonstige Weise getroffenen schriftlichen oder mündlichen Anordnungen an. Zutritt Kinder unter 6 Jahren dürfen die Bahn nur in Begleitung einer Aufsichtsperson betreten. (Ausnahmen können durch den Kassendienst zugelassen werden) Benutzung der Anlage Bei der Benutzung ist Rücksicht auf alle anderen Benutzer, vor allem aber Kinder Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Tiere dürfen genauso wenig mitgeführt werden, wie alkoholisierte Personen laufen dürfen. Behälter aus Glas, andere scharfkantige oder waffenähnliche Gegenstände, Alkoholika oder Narkotika dürfen nicht im Bereich der Schlittschuhfläche und Umkleideplätze benutzt werden. Ebenso ist das Essen/Rauchen am Umkleideplatz, Toiletten und auf der Fläche untersagt. Müll ist in jedem Fall durch den/die Benutzer selbst zu entsorgen. Eintrittskarten Der Preis für gelöste aber nicht benutzte Karten wird nicht erstattet. Schlittschuhlaufzeiten Fundsachen Haftung Der Betreiber haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht gehaftet wird für Mängel, die bei Einhaltung der verkehrsüblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt und behoben wurden. Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge übernimmt der Verein keine Haftung. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der eingebrachten Sachen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Dies gilt vor allem für Sachen, die im Bereich der Umkleidebänke liegen. Jeder hat auf seine Sachen selbst zu achten, oder sie einzuschließen. Die Besucher haften dem Betreiber gegenüber für alle schuldhaft verursachten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Schlittschuhfläche und seiner Umgebungsanlagen und Einrichtungen, sowie für den Verlust der Leihschuhe. Betriebspersonal Das Personal ist befugt, Personen, die sich trotz Ermahnung nicht an die Bestimmungen der Schlittschuhbahnordnung halten oder Anweisungen des Personals nicht nachkommen, ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, von der Anlage zu verweisen. Das Personal kann Besucher, die grob gegen die Schlittschuhbahnordnung verstoßen, ein mündliches Hausverbot bis zu einem Monat erteilen oder zur Durchsetzung die Polizei hinzuziehen. Der Betreiber selber kann schriftlich längere Hausverbote aussprechen. Bei Schul-, Vereins- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen ist die jeweilige Aufsichtsperson der Institution für die Einhaltung der Schlittschuhbahnordnung verantwortlich. Fotorechte
Die synthetische Schlittschuhbahn am Flugplatz Peenemünde/Usedom ist eine
private Einrichtung der Usedomer Fluggesellschaft mbH.
Diese dient der Gesunderhaltung, Entspannung und sportlicher Betätigung von Jedermann, der körperlich zu diesem Freizeitsport in der Lage ist. Seit der Saison 2015/2016 wird diese Sportstätte vom Airport Touristik Center, der Firma MMM, Flugplatz 1, D – 17449 Peenemünde, verwaltet.
Das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer und Verwalter/Betreiber ist privatrechtlich.
Die Benutzung der Sportstätte steht grundsätzlich jedermann frei.
Soweit Teile der Anlage vorübergehend ganz oder teilweise einem berechtigten Personenkreis zugewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Benutzung dieser Flächen für die Allgemeinheit. Ein Anspruch auf Preisermäßigung oder Erstattung der Eintrittsgelder besteht nicht, soweit die Sportstätte vorübergehend aus betrieblichen Gründen, witterungsbedingt oder nach Satz 1 gesperrt werden muss. Das Sitzen und Überklettern der Bande ist verboten.
Die Bahn ist ausschließlich mit Schlittschuhen zu betreten, deren Neuschliff maximal 5 Stunden alt sein darf. Das Laufen mit ungeschliffenen Schuhen schafft nicht nur Schaden an der Fläche, sondern erzeugt nur ein 10%tiges Gleiten und führt damit zu unbrauchbaren sportlichen Empfindungen. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand, Sitte, sowie Ruhe, Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört/belästigt werden.
und Ungeübte zu nehmen. Alle Arten von Eisstock-/Hockeyspielen sind strengstens untersagt.
Schäden müssen dem Aufsichts-/Verkaufspersonal unverzüglich gemeldet werden. Während der Säuberung ist das Laufen verboten. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der/die Besucher.
Der Eintritt zur Umkleidefläche und somit zur Bahn ist nur mit gültiger Eintrittskarte
gestattet. Ausnahmen gelten für Besucher, die nicht Schlittschuh laufen wollen. Karten sind am Airport Touristik Center gegenüber käuflich erwerbbar. Einzel- oder Familienkarten berechtigen nur zum einmaligen Besuch der Sportstätte.
Verlorengegangene Karten werden nicht ersetzt. Bei Kartenmissbrauch erfolgt entschädigungslose Einziehung.
Beginn/Ende der Schlittschuhlaufzeiten werden festgelegt und bekannt gegeben.
Gegenstände, die in der Anlage gefunden werden, sind beim Aufsichts-/Verkaufspersonal abzugeben. Fundgegenstände werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Das Benutzen der gesamten Anlage, auch des Parkplatzes und der am Platz befindlichen weiteren Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Das Personal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und für die Einhaltung der Schlittschuhbahnordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der Kunde erklärt sich mit dem Kauf der Eintrittskarte einverstanden und gibt ausdrücklich seine Zustimmung, dass Fotos, die mehr zufällig von ihm oder seinen Familienangehörigen und/oder Freunden gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen.